Mitgliedsbeiträge
Informationen, Fragen & Antworten
| Vereinsbeitrag | Erwachsen | Jugendliche | Familien | Passive | Mutter oder Vater + Kind bis 3 Jahre |
| Grundbeitrag | 13,00 € | 9,00 € | 34,00 € | 4,00 € | 14,00 € |
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Abbuchungen: Unsere Beitragseinzüge finden jeweils zum 01. März, 01. Juni, 01. September und 01. Dezember bzw. dem folgenden Bankarbeitstag statt. Sie haben die Möglichkeit den 1/4 jährlichen, 1/2 jährlichen oder jährlichen Einzug zu wählen. Es gilt für Grund- und Abteilungsbeiträge immer die gleiche Zahlweise. |
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Eine Kündigungsmöglichkeit besteht:
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Aufnahmegebühr für den SV Gehrden
Kinder und Jugendliche € 8,00 / Erwachsenen € 13,00 / Familien € 30,00
Beiträge
| Grundbeitrag | monatlich |
| Erwachsene | 13,00 € (ab 2026 16,00 €) |
| Jugendliche | 9,00 € (ab 2026 12,00 €) |
| Familien ab 2 Erwachene + 1 Kind | 34,00 € (ab 2026 38,00 €) |
| Passive | 4,00 € |
| Mutter oder Vater + Kind unter 3 Jahre | 14,00 € (ab 2026 17,00 €) |
zusätzliche Spartenbeiträge pro Monat
| Sparte | Erwachsene | Kinder/Jugendliche | Passive | Jugendliche über 18/Tennis |
| Basketball | 3,00 € | 3,00 € | ||
| Boxen | 5,00 € | 5,00 € | ||
| Fußball | 7,00 € | 6,00 € | ||
| GTF | 3,00 € | |||
| Handball | 5,00 € | 4,00 € | 2,00 € | |
| Judo | 6,50 € | 6,50 € | ||
| Korbball | 4,00 € | 3,00 € | ||
| Kunstturnen | 5,00 € | 5,00 € | ||
| Schwimmen | 6,00 € | 6,00 € | ||
| Taekwondo | 5,00 € | 5,00 € | ||
| Tanzen | 5,00 € | 4,00 € | ||
| Tennis pro Jahr | 168,00 € | 51,60 € | 12,00 € | 75,60 € |
| Tischtennis | 4,00 € | 3,00 € | ||
| Volleyball | 3,00 € | 3,00 € | Der Beitrag entfällt 2026 |
Sonstiges
Aufnahmegebühr für den SV Gehrden
Kinder und Jugendliche € 8,00 / Erwachsenen € 13,00 / Familien € 30,00
Sonstige Beiträge
Judo erhebt eine einmalige Umlage von € 15,50 bei Aufnahme in die Sparte.
Tennis: im Tennisbeitrag für Erwachsene ist ein Beitrag von 36 Euro enthalten, der bei einem 3-stündigem Arbeitseinsatz rückerstattet wird.
Sonstiges
Der Jugendbeitrag wird bis zum vollendeten 21. Lebensjahr erhoben. Auf Antrag kann bis zum vollendeten 27. Lebensjahr der Beitrag auf den Jugendbeitrag ermäßigt werden.
Gegen Vorlage eines Behinderten-Ausweises kann der Beitrag ermäßigt werden.
Die Beendigung der Mitgliedschaft erfolgt durch den Austritt oder den Ausschluß des einzelnen Mitgliedes. Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Quartalsende unter Einhaltung der Kündigungsfrist von einem Monat möglich und wird in Form einer rechtsverbindlichen unterzeichneten, an die Geschäftsstelle des Vereins gerichteten Austrittserklärung anerkannt.
Sparte Judo: Kündigung zum Halbjahresende mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.
Sparte Tennis: Kündigung zum Jahresende mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.
