Unsere Antworten auf häufig gestellte Fragen
Hier findest du unsere Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen, zu Themen wie Mitgliedschaft, Kündigung, SEPA Lastschriften etc.
Unsere Beitragseinzüge per SEPA-Lastschriftverfahren finden jeweils am
01.März,
01.Juni,
01.September und
01.Dezember, bzw. dem folgenden Bankarbeitstag statt.
Die Beendigung der Mitgliedschaft erfolgt durch den Austritt oder den Ausschluß des einzelnen Mitgliedes. Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Quartalsende unter Einhaltung der Kündigungsfrist von einem Monat möglich und wird in Form einer rechtsverbindlichen unterzeichneten, an die Geschäftsstelle des Vereins gerichteten Austrittserklärung anerkannt.
Sparte Judo: Kündigung zum Halbjahresende mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.
Sparte Tennis: Kündigung zum Jahresende mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.
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Danach ist eine Mitgliedschaft erforderlich.