Mitgliedsbeiträge
Informationen, Fragen & Antworten
Vereinsbeitrag | Erwachsen | Jugendliche | Familien | Passive | Mutter oder Vater + Kind bis 3 Jahre |
Grundbeitrag | 13,00 € | 9,00 € | 34,00 € | 4,00 € | 14,00 € |
Abbuchungen: Unsere Beitragseinzüge finden jeweils zum 01. März, 01. Juni, 01. September und 01. Dezember bzw. dem folgenden Bankarbeitstag statt. Sie haben die Möglichkeit den 1/4 jährlichen, 1/2 jährlichen oder jährlichen Einzug zu wählen. Es gilt für Grund- und Abteilungsbeiträge immer die gleiche Zahlweise. |
Eine Kündigungsmöglichkeit besteht:
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Aufnahmegebühr für den SV Gehrden
Kinder und Jugendliche € 8,00 / Erwachsenen € 13,00 / Familien € 30,00
Beiträge
Grundbeitrag | monatlich |
Erwachsene | 13,00 € |
Jugendliche | 9,00 € |
Familien ab 2 Erwachene + 1 Kind | 34,00 € |
Passive | 4,00 € |
Mutter oder Vater + Kind unter 3 Jahre | 14,00 € |
zusätzliche Spartenbeiträge pro Monat
Sparte | Erwachsene | Kinder/Jugendliche | Passive | Jugendliche über 18/Tennis |
Basketball | 3,00 € | 3,00 € | ||
Boxen | 5,00 € | 5,00 € | ||
Fußball | 7,00 € | 6,00 € | ||
Handball | 5,00 € | 4,00 € | 2,00 € | |
Judo | 6,50 € | 6,50 € | ||
Korbball | 4,00 € | 3,00 € | ||
Kunstturnen | 5,00 € | 5,00 € | ||
Schwimmen | 6,00 € | 6,00 € | ||
Taekwondo | 5,00 € | 5,00 € | ||
Tanzen | 5,00 € | 4,00 € | ||
Tennis pro Jahr | 153,00 € | 51,60 € | 12,00 € | 75,60 € |
Tischtennis | 1,60 € | 1,60 € | ||
Volleyball | 3,00 € | 3,00 € |
Sonstiges
Aufnahmegebühr für den SV Gehrden
Kinder und Jugendliche € 8,00 / Erwachsenen € 13,00 / Familien € 30,00
Sonstige Beiträge
Judo erhebt eine einmalige Umlage von € 15,50 bei Aufnahme in die Sparte.
Tennis: im Tennisbeitrag für Erwachsene ist ein Beitrag von 24 Euro enthalten, der bei einem 3-stündigem Arbeitseinsatz rückerstattet wird.
Sonstiges
Der Jugendbeitrag wird bis zum vollendeten 21. Lebensjahr erhoben. Auf Antrag kann bis zum vollendeten 27. Lebensjahr der Beitrag auf den Jugendbeitrag ermäßigt werden.
Gegen Vorlage eines Behinderten-Ausweises kann der Beitrag ermäßigt werden.
Die Beendigung der Mitgliedschaft erfolgt durch den Austritt oder den Ausschluß des einzelnen Mitgliedes. Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Quartalsende unter Einhaltung der Kündigungsfrist von einem Monat möglich und wird in Form einer rechtsverbindlichen unterzeichneten, an die Geschäftsstelle des Vereins gerichteten Austrittserklärung anerkannt.
Sparte Judo: Kündigung zum Halbjahresende mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.
Sparte Tennis: Kündigung zum Jahresende mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.